Ein Verstoß gegen die Annahmerichtlinie des KFZ-Versicherer bringt die Leistung in Gefahr
Leider gibt es immer noch viele Quadhändler die behaupten, dass ein Quad, welches über eine LOF Zulassung verfügt, über den Traktortarif jeder Versicherungsgesellschaft versichert werden kann. Dass dem nicht so ist, erfährt man dann spätestens im Schadensfall, wenn der Versicherer einen Verstoß gegen seine Annahmerichtlinien feststellt und die Leistung verweigert.
Für folgende Gesellschaften stellt die Versicherung eines LOF-Quad über den Traktortarif (WKZ 451/452) ein Verstoß gegen die Annahmerichtlinien* da:
Ausnahme; von Versicherer schriftlich zugesagte Sonderregelung!
Ist Ihr Quad über einen der genannten Versicherer als "Landwirtschaftliche Zugmaschine" versichert, sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Versicherer im Schadenfall die Deckung übernimmt. Denn dann hat der Versicherer die Möglichkeit im Vorfeld zum Schaden das Quad in den Quadtarif nach WKZ 031 umzudirigieren oder er gibt Ihnen eben die besagte Deckung.